Wohnung besser heizen

Mindesttemperatur in der Mietwohnung: Welche Werte gelten

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Kurz und knappEin Gesetz mit einer Mindesttemperatur gibt es nicht. Nach dem Deutschen Mieterbund muss die Heizung in der Heizperiode von 6 bis 24 Uhr mindestens 20 bis 22 Grad schaffen, nachts reichen etwa 18 Grad. Wird das nicht erreicht, ist die Wohnung mangelhaft. Vertragsklauseln, die die Heizpflicht kleinrechnen, halten nicht jede Prüfung aus. Den Mangel musst du dem Vermieter sofort melden.

Die Werte auf einen Blick

Einen Paragrafen mit einer Mindesttemperatur suchst du vergeblich. Die Zahlen sind Richtwerte, die der Deutsche Mieterbund und die Mietervereine nennen. Sie gelten in der Heizperiode, die ohne abweichende Regelung vom 1. Oktober bis 30. April läuft.

Zeitraum Was die Heizung schaffen muss Quelle
Tag, 6 bis 24 Uhr mindestens 20 bis 22 Grad Deutscher Mieterbund
Tag, 6 bis 23 Uhr 20 bis 22 Grad Mieterverein München
Nacht etwa 18 Grad Mieterbund, Mieterverein München

Die Abweichung bei der Uhrzeit ist kein Widerspruch, sondern zeigt, dass es Richtwerte sind. Ein Gericht schaut im Streit auf den Einzelfall.

Wichtig: Diese Zahlen beschreiben, was die Anlage leisten können muss. Du musst die Wohnung nicht auf 22 Grad heizen. Du musst sie nur auf 22 Grad heizen können, wenn du willst.

Ab wann ist eine kalte Wohnung ein Mangel?

Der Deutsche Mieterbund ist hier deutlich: Fällt die Heizung aus oder werden die Mindesttemperaturen nicht erreicht, ist die Wohnung mangelhaft. Rechtlich hängt daran § 536 BGB. Er gibt dir bei einem Mangel das Recht auf eine geringere Miete, schließt aber unerhebliche Mängel aus.

Was heißt das praktisch?

  • Ein Abend mit 19 Grad ist kaum ein Fall für den Anwalt.
  • Zwei Wochen mit 17 Grad im Wohnzimmer sprechen deutlich für einen Mangel.
  • Ein Raum, der nie über 16 Grad kommt, ebenfalls, auch wenn die anderen warm sind.

Bevor du den Vermieter anschreibst, lohnt ein Blick auf deinen eigenen Heizkörper. Luft oder ein festsitzender Ventilstift sind schnell behoben. Wie du das eingrenzt, steht im Artikel Heizkörper wird nicht warm.

Was im Mietvertrag stehen darf und was nicht

Manche Verträge versuchen, die Heizpflicht kleinzurechnen. Zwei Punkte solltest du kennen:

  • “Nur die Haupträume”: Der Mieterverein Bochum nennt eine Klausel, die die Heizpflicht auf die “vom Mieter hauptsächlich genutzten Räume” beschränkt, als Beispiel für eine überraschende und damit unwirksame Regelung.
  • Niedrigere Temperaturen im Vertrag: Steht im Vertrag ein Wert deutlich unter 20 Grad für den Tag, lass die Klausel beim Mieterverein prüfen, bevor du sie hinnimmst. Die Richtwerte des Mieterbunds liegen bei 20 bis 22 Grad.

Dazu kommt § 536 Abs. 4 BGB: Bei Wohnraum sind Vereinbarungen unwirksam, die dein Recht auf Minderung zu deinem Nachteil einschränken. Ein Satz wie “Mietminderung wegen Heizungsmängeln ist ausgeschlossen” ist also wertlos.

Deine Seite: Wie kalt darfst du es werden lassen?

Eine allgemeine Heizpflicht hast du laut Mieterbund nicht, auch nicht im Urlaub. Du musst aber verhindern, dass die Wohnung durch Auskühlung Schaden nimmt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, alle Wohn- und Schlafräume tagsüber auf mindestens 16 bis 18 Grad zu halten, damit sich kein Schimmel bildet. Zwischen den Räumen sollten nicht mehr als 5 Grad Unterschied liegen. Welche Temperatur für welchen Raum sinnvoll ist, klärt der Artikel zur optimalen Raumtemperatur.

So meldest du eine zu kalte Wohnung

Nach § 536c BGB musst du einen Mangel unverzüglich anzeigen. Versäumst du das, kannst du für Folgeschäden haften und verlierst für die Zeit, in der der Vermieter mangels Wissen nichts tun konnte, dein Minderungsrecht. Schriftlich ist besser als ein Anruf. Ein Beispieltext:

Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem [Datum] wird meine Wohnung [Adresse, Lage] nicht ausreichend warm. Im [Raum] habe ich trotz voll aufgedrehter Thermostate folgende Temperaturen gemessen, jeweils in der Zimmermitte: [Datum, Uhrzeit, Wert]. Ich bitte Sie, den Mangel bis zum [Datum] zu beseitigen. Meine Rechte aus §§ 536 ff. BGB behalte ich mir vor. Mit freundlichen Grüßen

Hebe eine Kopie oder die gesendete E-Mail auf. Führe das Temperaturprotokoll weiter, bis es wieder warm ist.

Ob und wie viel du danach mindern darfst, ist eine eigene Frage mit eigenen Risiken. Dazu der Artikel zur Mietminderung wegen der Heizung. Bevor du die Miete kürzt, lass dich beim örtlichen Mieterverein oder der Verbraucherzentrale beraten.

Häufige Fragen

Wo wird die Raumtemperatur gemessen?

Der Mieterverein zu Hamburg nennt als Messpunkt die Zimmermitte, etwa einen Meter über dem Fußboden. Nicht direkt am Heizkörper und nicht am kalten Fenster. Notiere mehrmals täglich Datum, Uhrzeit, Raum und Wert.

Muss mein Bad wärmer sein als das Wohnzimmer?

Eigene Werte für einzelne Räume nennen die Mietervereine in unseren Quellen nicht. Der Maßstab von 20 bis 22 Grad am Tag gilt für die Wohnräume, und dazu zählt das Bad. Bleibt es dort dauerhaft deutlich kälter als im Rest der Wohnung, gehört das in die Mängelanzeige.

Darf der Vermieter nachts ganz abschalten?

Absenken ja, abschalten so, dass die Wohnung auskühlt, nein. Der Deutsche Mieterbund hält nachts etwa 18 Grad für ausreichend. Wie eine Nachtabsenkung technisch funktioniert, steht im Artikel zur Nachtabsenkung.

Wie kalt darf ich meine Wohnung selbst werden lassen?

Eine allgemeine Heizpflicht hast du laut Mieterbund nicht. Die Verbraucherzentrale rät aber, alle Wohn- und Schlafräume tagsüber auf mindestens 16 bis 18 Grad zu halten, damit sich kein Schimmel bildet. In schlecht gedämmten Altbauten eher etwas mehr.

Quellen

  1. Deutscher Mieterbund: Heizperiode gestartet
  2. § 536 BGB: Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
  3. § 536c BGB: Mängelanzeige durch den Mieter
  4. Verbraucherzentrale: Heizen und Lüften, so geht's richtig
  5. Mieterverein München: Am 1. Oktober beginnt die Heizsaison
  6. Mieterverein zu Hamburg: Heizen außerhalb der Heizperiode
  7. Mieterverein Bochum: Mietvertragsklauseln

Die Paragrafen dazu

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