Wohnung besser heizen

Warmwasser-Temperatur in der Mietwohnung: was gilt und wo du sparst

Stand: . Quellen am Ende des Artikels, Arbeitsweise unter So arbeiten wir.

Kurz und knappBei zentralem Warmwasser im Mehrfamilienhaus empfiehlt das Umweltbundesamt mindestens 60 Grad am Austritt des Speichers und 55 Grad im ganzen Leitungsnetz, sonst können sich Legionellen vermehren. Die Anlage betreibt der Vermieter, absenken ist tabu. An der Zapfstelle gelten rund 45 Grad als üblich. Sparen kannst du beim Verbrauch: Sparduschkopf, 6 bis 9 statt 12 bis 15 Liter pro Minute, und kürzer duschen.

Welche Temperatur wo gilt

Beim Warmwasser gibt es nicht die eine richtige Zahl. Es kommt darauf an, wo du misst und wie das Wasser erwärmt wird.

Stelle Wert Quelle
Zentrale Anlage, Austritt des Speichers mindestens 60 °C Umweltbundesamt
Zentrale Anlage, überall im Leitungsnetz mindestens 55 °C Umweltbundesamt
Wasserhahn in Bad und Küche (Mietwohnung) etwa 45 °C gelten als üblich Mieterverein München
Eigener Untertischspeicher mindestens 50 °C Verbraucherzentrale
Eigener Durchlauferhitzer sicher: mindestens 55 °C, oder regelmäßig so nutzen Verbraucherzentrale

Die 45 Grad am Hahn und die 60 Grad im Keller widersprechen sich nicht. Die hohe Temperatur braucht die Anlage für die Hygiene. Am Hahn mischst du ohnehin kaltes Wasser dazu.

Warum im Mehrfamilienhaus 60 Grad gelten

Der Grund heißt Legionellen. In einer Stellungnahme von 2011 beschreibt das Umweltbundesamt, dass sich diese Bakterien in Biofilmen vermehren, vor allem zwischen 20 und etwa 55 Grad. Begünstigt wird das, wenn Wasser Stunden bis Tage in Rohren und Speichern steht. Legionellen sind nach dieser Stellungnahme mit Abstand der relevanteste Umweltkeim, vor dem die Bevölkerung zu schützen ist.

Das Regelwerk unterscheidet deshalb zwischen Groß- und Kleinanlagen. Großanlagen sind nach dem damals gültigen DVGW-Arbeitsblatt W 551, wie das Umweltbundesamt es 2011 wiedergibt, Anlagen mit mehr als 3 Litern erwärmtem Wasser in einer Leitung oder einem Speicher über 400 Liter. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen. Das Fazit des Amts von 2011: Für Großanlagen hält es 60 bis 55 Grad für notwendig. Auf seiner aktuellen Ratgeberseite nennt das Umweltbundesamt dieselben Werte: mindestens 60 Grad am Austritt des Trinkwassererwärmers, mindestens 55 Grad überall im Leitungssystem. Energie sparen soll man dort über gute Dämmung und passende Auslegung, nicht über eine niedrigere Temperatur.

Kurz aufheizen und dann wieder abkühlen lassen reicht nach der Stellungnahme von 2011 übrigens nicht. Um vorhandene Legionellen abzutöten, braucht es mindestens 70 Grad im ganzen System. Periodische Legionellenschaltungen hält das Umweltbundesamt für ungeeignet.

Was die Trinkwasserverordnung vom Vermieter verlangt

Die Pflichten liegen beim Betreiber der Trinkwasser-Installation. Das ist laut Umweltbundesamt in der Regel der Hauseigentümer, im Mietshaus also der Vermieter. Nach § 13 der Trinkwasserverordnung muss er die Anlage mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betreiben.

§ 31 regelt die Prüfung auf Legionellen. Sie ist Pflicht, wenn drei Bedingungen zusammenkommen:

  • Speicher oder zentraler Durchfluss-Erwärmer mit mehr als 400 Litern, oder mehr als 3 Liter Inhalt in mindestens einer Warmwasserleitung zwischen Erwärmer und Zapfstelle (die Zirkulationsleitung zählt nicht mit)
  • im Haus gibt es Duschen oder andere Einrichtungen, die das Wasser vernebeln
  • es ist kein Ein- oder Zweifamilienhaus

Vermietung zählt nach § 2 Nr. 8 der Verordnung als gewerbliche Tätigkeit. Dann muss mindestens alle drei Jahre untersucht werden. Der technische Maßnahmenwert für Legionellen liegt nach Anlage 3 Teil II bei 100 je 100 Milliliter, das Bundesgesundheitsministerium schreibt 100 KBE/100 ml. Wird er erreicht, muss der Betreiber nach § 51 unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, falls das Labor das nicht schon getan hat, die Ursache untersuchen lassen, eine schriftliche Risikoabschätzung erstellen und die nötigen Maßnahmen ergreifen.

Warum du die zentrale Temperatur nicht absenkst

Das Spar-Argument klingt verlockend: Das Umweltbundesamt schrieb 2011 selbst, dass es aus rein energetischer Sicht günstig wäre, Warmwasser nur auf 35 bis 45 Grad zu erwärmen. Die hygienische Gefahr bestreiten aber nach seiner Darstellung nicht einmal die Befürworter einer Absenkung unter 60 Grad. Die zentrale Anlage gehört nicht dir, und für ihren sicheren Betrieb haftet der Vermieter. Finger weg vom Regler im Heizungskeller, auch wenn der Hausmeister ihn offen lässt.

Umgekehrt darf auch der Vermieter nicht beliebig sparen. Der Mieterverein München stellte 2023 in einer Pressemitteilung klar: Eine Nachtabsenkung der Heizung bedeutet nicht, dass auch das Warmwasser abgesenkt werden darf. Warmes Wasser muss es rund um die Uhr geben, und nach spätestens 10 Sekunden sollte es warm aus der Dusche kommen. Ist das nicht so, liegt nach Auffassung des Mietervereins ein Mangel vor. Zeig ihn dem Vermieter schriftlich an, mit gemessener Temperatur und Datum. Der Mieterverein rät außerdem, die Miete dann unter Vorbehalt zu zahlen. Ob und wie viel du mindern kannst, ist eine Einzelfallfrage. Wie eine Mängelanzeige aufgebaut ist, steht im Artikel zur Mindesttemperatur in der Wohnung.

Eigener Boiler oder Durchlauferhitzer

Hier stellst du die Temperatur selbst ein, und hier kannst du auch Fehler machen. Die Verbraucherzentrale rät, einen eingeschalteten Untertischspeicher auf mindestens 50 Grad zu stellen. Beim Durchlauferhitzer ist nach ihrer Darstellung auf der sicheren Seite, wer grundsätzlich mit mindestens 55 Grad duscht. Wer ihn lieber niedriger betreibt, sollte ihn regelmäßig mit mindestens 55 Grad nutzen. co2online nennt für Warmwasserspeicher ebenfalls mindestens 55 Grad. Für den Durchlauferhitzer nennt co2online beim Thema Duschen 39 Grad. Das ist eine Komfort- und Sparempfehlung, die Hygieneempfehlung der Verbraucherzentrale mit regelmäßig 55 Grad gilt trotzdem.

Bei elektrischer Warmwasserbereitung ist der Posten groß. Das Umweltbundesamt beziffert ihn auf rund 25 Prozent des Stromverbrauchs in einem durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt, gestützt auf eine Angabe von 2013.

Was Warmwasser kostet und an CO2 verursacht

Laut Umweltbundesamt entfallen 12 Prozent der CO2-Emissionen des privaten Konsums auf die Trinkwassererwärmung, 73 Prozent auf die Raumwärme. Die Verbraucherzentrale rechnet rund ein Sechstel der Energiekosten eines Durchschnittshaushalts dem Warmwasser zu.

Ein paar Größenordnungen:

  • Verbrauch: Im Schnitt nutzt jede Person laut co2online 33 Liter Warmwasser am Tag.
  • Preis je Liter: Mit Gas erwärmt kostet ein Liter Warmwasser laut co2online etwa 2,5-mal so viel wie Kaltwasser, mit Strom etwa 4-mal so viel.
  • Pro Quadratmeter: Wer Warmwasser über Durchlauferhitzer oder Boiler bezieht, rechnet im Heizspiegel 2025 zum Vergleich 24 Kilowattstunden oder 2,65 Euro je Quadratmeter und Jahr hinzu (bei Erdgas, Heizöl, Fernwärme und Pellets). Mit diesem Pauschalzuschlag macht der Heizspiegel Häuser ohne zentrales Warmwasser vergleichbar. Hochgerechnet auf eine 70-Quadratmeter-Wohnung ergibt das grob 1.680 Kilowattstunden und rund 185 Euro im Jahr. Dein tatsächlicher Verbrauch hängt vor allem davon ab, wie viele Personen wie lange duschen.
  • CO2: Mit Erdgas erwärmt, bei 201 Gramm CO2 je Kilowattstunde laut Verbraucherzentrale, entsprechen 1.680 Kilowattstunden rund 340 Kilogramm CO2 im Jahr.

Die letzten beiden Zeilen sind eine grobe Überschlagsrechnung aus Pauschalwerten, nicht deine Abrechnung. Die echten Zahlen stehen in deiner Heizkostenabrechnung. Bei zentraler Versorgung werden nach § 8 der Heizkostenverordnung 50 bis 70 Prozent der Warmwasserkosten nach deinem gemessenen Verbrauch verteilt, der Rest nach Fläche. Wie du die Abrechnung prüfst, erklärt der Artikel Heizkostenabrechnung prüfen.

Was du selbst sparen kannst

Die Temperatur der zentralen Anlage bleibt, wie sie ist. Die Menge bestimmst du.

Sparduschkopf. Herkömmliche Duschköpfe lassen laut Umweltbundesamt 12 bis 15 Liter pro Minute durch, Sparmodelle 6 bis 9 Liter. Die Verbraucherzentrale empfiehlt weniger als 9 Liter pro Minute und nennt bis zu 50 Prozent weniger Warmwasser. Ein Sparduschkopf kostet laut Verbraucherzentrale etwa 20 Euro, co2online nennt Modelle ab 30 Euro. Nach einer Berechnung des Öko-Instituts, die das Umweltbundesamt zitiert, spart ein Zwei-Personen-Haushalt damit rund 20.000 Liter Wasser im Jahr, über 80 Euro Wasserkosten und zwischen 35 Euro (Gas) und 144 Euro (Strom) Energiekosten. Die Rechnung stammt von 2012, die Euro-Beträge beruhen also auf den Preisen von damals. Den alten Duschkopf hebst du auf, wie beim Thermostatwechsel.

Durchfluss messen. co2online beschreibt einen einfachen Test: Einen 10-Liter-Eimer in der Dusche volllaufen lassen und die Sekunden stoppen. 600 geteilt durch diese Sekunden ergibt die Liter pro Minute. Brauchst du 40 Sekunden, sind das 15 Liter pro Minute.

Kürzer duschen. Laut co2online, das sich auf eine Studie des Sanitärherstellers Hansgrohe stützt, duschen die Menschen hierzulande im Schnitt 11 Minuten. Bei 12 bis 15 Litern pro Minute sind 10 Minuten schon 120 bis 150 Liter. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass du mit mehr als 10 Minuten Duschen bei 15 Litern pro Minute den Verbrauch eines Vollbads übertreffen kannst. Eine Wanne mit 100 Litern kostete laut co2online (Stand Februar 2023) zwischen 1,10 Euro mit zentraler Gasheizung und 1,74 Euro mit elektrischem Durchlauferhitzer.

Jeder Liter, den du nicht erwärmst, spart Energie und bei Gas oder Öl auch CO2. Mehr Stellschrauben für Raumwärme und Warmwasser zusammen stehen unter richtig heizen. Bei Streit über zu kaltes Warmwasser helfen der örtliche Mieterverein oder die Verbraucherzentrale.

Häufige Fragen

Wie warm muss das Warmwasser in der Mietwohnung aus dem Hahn kommen?

Der Mieterverein München nennt in einer Pressemitteilung von 2023 für Bad und Küche 45 Grad als üblich. Außerdem sollte nach spätestens 10 Sekunden warmes Wasser kommen. Warmwasser muss es nach seiner Darstellung rund um die Uhr geben, auch wenn die Heizung nachts absenkt.

Darf der Vermieter die Warmwassertemperatur zum Energiesparen senken?

In größeren Anlagen nur in engen Grenzen. Die Trinkwasserverordnung verlangt den Betrieb nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, und das Umweltbundesamt hält für Großanlagen 60 bis 55 Grad für notwendig. Eine Absenkung darunter wäre ein Legionellenrisiko. Kommt am Hahn deutlich zu kühles Wasser an, zeigst du das dem Vermieter schriftlich an.

Wie heiß sollte ein eigener Boiler oder Durchlauferhitzer eingestellt sein?

Die Verbraucherzentrale rät, einen eingeschalteten Untertischspeicher auf mindestens 50 Grad zu stellen. Beim Durchlauferhitzer ist nach ihrer Darstellung auf der sicheren Seite, wer mit mindestens 55 Grad duscht oder das Gerät zumindest regelmäßig mit 55 Grad nutzt.

Wie oft wird das Trinkwasser im Mietshaus auf Legionellen geprüft?

Nach § 31 Trinkwasserverordnung mindestens alle drei Jahre, wenn das Haus einen Speicher oder zentralen Durchfluss-Erwärmer mit mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Liter Inhalt in mindestens einer Warmwasserleitung zur Zapfstelle hat, Duschen vorhanden sind und es kein Ein- oder Zweifamilienhaus ist. Vermietung zählt dabei nach § 2 Nr. 8 als gewerbliche Tätigkeit.

Was kostet warmes Wasser im Vergleich zu kaltem?

co2online nennt als Faustwert: Ein Liter Warmwasser kostet mit Gas erwärmt etwa 2,5-mal so viel wie ein Liter Kaltwasser, mit Strom erwärmt etwa 4-mal so viel.

Quellen

  1. Umweltbundesamt: Bewusster Umgang mit Warmwasser schont Umwelt und Geldbeutel
  2. Umweltbundesamt: Stellungnahme Energiesparen bei der Warmwasserbereitung (September 2011)
  3. Umweltbundesamt: Richtiges Heizen schützt das Klima und den Geldbeutel
  4. § 31 TrinkwV: Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.
  5. § 13 TrinkwV: Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen
  6. § 51 TrinkwV: Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec.
  7. Anlage 3 TrinkwV: Indikatorparameter (Teil II Legionella spec.)
  8. § 2 TrinkwV: Begriffsbestimmungen
  9. Bundesgesundheitsministerium: Trinkwasserverordnung und Legionellen
  10. § 8 HeizkostenV: Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser
  11. Verbraucherzentrale: Warmwasser im Alltag sparen
  12. Verbraucherzentrale: CO2-Preis der eigenen Heizkosten berechnen
  13. co2online: Wasserverbrauch beim Duschen und Baden
  14. co2online: Durchschnittlicher Wasserverbrauch im Haushalt
  15. co2online: Heizspiegel 2025 (Flyer)
  16. Mieterverein München: Heizsaison, das müssen Mieter wissen (Oktober 2023)

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