Fernwärme-Kosten: Wie sich der Preis zusammensetzt und was du prüfen kannst
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Was Fernwärme für eine Mietwohnung kostet
Der Heizspiegel 2025 von co2online ist die gängige Messlatte. Er bezieht sich auf das Abrechnungsjahr 2024. Für eine 70-m²-Wohnung im Mehrfamilienhaus nennt co2online diese durchschnittlichen Heizkosten:
| Jahr | Fernwärme | zum Vergleich: Erdgas |
|---|---|---|
| 2021 | 825 € | |
| 2022 | 945 € | |
| 2023 | 1.210 € | |
| 2024 | 1.225 € | 1.030 € |
| Prognose 2025 | 1.245 € | 1.180 € |
Von 2021 bis 2024 sind das 400 Euro mehr im Jahr, ein Plus von rund 48 Prozent. Seit 2023 hat sich Fernwärme laut co2online kaum noch bewegt: plus 1 Prozent für 2024, für 2025 erwartet co2online plus 2 Prozent. Die Prognose ist eine Schätzung, keine abgerechnete Zahl.
Pro Quadratmeter gerechnet: Für ein Gebäude mit 250 bis 500 m² Fläche liegt Fernwärme im Heizspiegel bis 17,50 Euro pro m² und Jahr in der Klasse “mittel”. Ab 29,51 Euro gilt der Wert als “zu hoch”. Beide Grenzen schließen Warmwasser ein. Wichtig: Der Heizspiegel bewertet das ganze Haus, nicht deine Wohnung. Deine eigenen Kosten geteilt durch deine Wohnfläche sagen wenig, weil sie auch von deinem Verbrauch und der Lage der Wohnung im Haus abhängen. Du brauchst die Gesamtkosten und die Gesamtfläche des Gebäudes aus der Heizkostenabrechnung. Wie das geht, steht unter Heizkosten pro qm.
Woraus sich der Preis zusammensetzt
Die Verbraucherzentrale beschreibt drei Bausteine:
- Arbeitspreis: Cent pro Kilowattstunde tatsächlich gelieferter Wärme. Das ist der Teil, den dein Heizverhalten beeinflusst.
- Grundpreis: ein fester Jahresbetrag je Kilowatt Anschlussleistung des Hauses. Er deckt anteilig Kraftwerke und Netz.
- Messpreis: wird bei manchen Versorgern zusätzlich berechnet.
Im Durchschnitt macht der Grundpreis laut Verbraucherzentrale etwa 25 Prozent der Gesamtkosten aus, der Arbeitspreis etwa 75 Prozent. Für das Haus ist der Grundpreis ein Fixbetrag, der auch bei sparsamem Heizen anfällt. In deiner Heizkostenabrechnung wird er aber zusammen mit dem Arbeitspreis verteilt, also teils nach Verbrauch und teils nach Fläche. Wie hoch er in deinem Haus ist, hängt vom Netz und von der vereinbarten Anschlussleistung ab.
Die Spanne ist groß. Die Verbraucherzentrale nennt für 2026 als Richtwert 100 bis 360 Euro pro Megawattstunde, also 10 bis 36 Cent pro kWh. Eine Auswertung des Verbraucherzentrale Bundesverbands von 576 Wärmenetzen ergab im April 2025 einen Durchschnitt von 17 Cent pro kWh. In gut jedem vierten Netz waren es 20 Cent oder mehr, in fast jedem zehnten 25 Cent oder mehr. Die Verbraucherzentrale rechnet vor: Ein Haushalt in einem typischen Mehrfamilienhaus zahlt bei 20 Cent rund 290 Euro im Jahr mehr als beim Durchschnittspreis, bei 25 Cent knapp 770 Euro mehr.
Warum du nicht einfach wechseln kannst
Bei Gas oder Strom sucht man sich einen günstigeren Anbieter. Bei Fernwärme geht das nicht. Jeder Versorger ist in seinem Netz ein lokaler Monopolist, schreibt die Verbraucherzentrale. Dazu kommt: Die meisten Mieter haben gar keinen eigenen Vertrag. Vertragspartner ist der Vermieter, du bekommst die Kosten über die jährliche Heizkostenabrechnung.
Preise ändern sich über Preisänderungsklauseln im Vertrag zwischen Versorger und Hauseigentümer. Nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV müssen diese Klauseln sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme als auch die Verhältnisse am Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Die Berechnungsfaktoren müssen vollständig und allgemein verständlich ausgewiesen sein. Bei einer Preisänderung ist gesondert anzugeben, welchen Anteil daran der Brennstoffkosten-Faktor hat.
Dass das nicht immer klappt, zeigt ein Verfahren des Bundeskartellamts. Es prüft Preisanpassungsklauseln von sieben Versorgern in neun Netzen für die Jahre 2021 bis 2023. Im März 2025 sah das Amt den Verdacht in vier Netzen nach bisherigem Ermittlungsstand erhärtet: Das Marktelement sei zu niedrig gewichtet gewesen. Nach vorläufigen Berechnungen seien die Preise dadurch stärker gestiegen als gesetzlich zulässig. Das war eine vorläufige Einschätzung, keine abschließende Entscheidung. Die Verfahren liefen weiter, auch für die übrigen fünf Netze. Namen der Versorger nennt das Amt bis zum Abschluss nicht.
Was der Versorger offenlegen muss
Auch wenn du nicht Kunde des Versorgers bist, kannst du vieles selbst nachlesen. Nach § 1a AVBFernwärmeV muss jeder Fernwärmeversorger im Internet veröffentlichen, leicht zugänglich und verständlich:
- seine allgemeinen Versorgungsbedingungen,
- die Preisregelungen, Preisanpassungsklauseln und Preiskomponenten,
- Verweise auf die Quellen der verwendeten Indizes und Preislisten,
- die Netzverluste in Megawattstunden pro Jahr.
Die Netzverluste zahlst du indirekt mit. Je mehr Wärme unterwegs verloren geht, desto mehr muss erzeugt werden, erklärt die Verbraucherzentrale. Such auf der Website deines Stadtwerks nach “Preisblatt” oder “Veröffentlichungspflichten”. Den Namen des Versorgers findest du in der Heizkostenabrechnung.
Klima: Fernwärme ist so sauber wie ihr Netz
Fernwärme ist kein Energieträger, sondern ein Transportweg. Was im Heizwerk verbrannt wird, entscheidet über den CO2-Ausstoß. Bundesweit stammt Fernwärme laut Verbraucherzentrale zu zwei Dritteln aus fossilen Energien, zu 20 Prozent aus erneuerbaren Energien, zu 9 Prozent aus Abwärme und zu 5 Prozent aus nicht biogenem Abfall. Kraft-Wärme-Kopplung erreicht dabei rund 80 Prozent Energieeffizienz, weil Strom und Wärme gleichzeitig entstehen.
Das soll sich ändern. Nach § 29 WPG müssen Wärmenetze ab 2030 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 80 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme beziehen. Bis Ende 2044 sollen sie laut § 31 WPG vollständig damit gespeist werden. Das Gesetz kennt Ausnahmen und Fristverlängerungen.
Für dein Netz musst du nicht raten. Nach § 6a Abs. 3 HeizkostenV muss dein Vermieter dir mit der Abrechnung den Anteil der eingesetzten Energieträger zugänglich machen, bei Fernwärme zusätzlich die jährlichen Treibhausgasemissionen und den Primärenergiefaktor des Netzes. Das gilt für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Dezember 2021. Der Versorger muss seinem Kunden, also meist dem Vermieter, diese Angaben nach § 5 FFVAV mit der Abrechnung liefern. Fehlen sie, lies nach unter fernablesbare Zähler und Kürzungsrecht.
CO2-Kosten: Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz gilt nach § 2 Abs. 1 auch für die gewerbliche Lieferung von Wärme. Der Wärmelieferant muss auf seiner Rechnung die CO2-Emissionen, den Emissionsfaktor und den Preisbestandteil der CO2-Kosten ausweisen (§ 3 CO2KostAufG). Für Gebäude, die erst nach dem 1. Januar 2023 an bestimmte Netze aus dem EU-Emissionshandel angeschlossen wurden, gilt eine Ausnahme (§ 2 Abs. 4). Wie die Aufteilung funktioniert, steht unter CO2-Kostenaufteilung.
Was du in deiner Abrechnung prüfst
Fernwärmekosten landen als “Kosten der Wärmelieferung” in der Heizkostenabrechnung. Dazu gehören nach § 7 Abs. 4 HeizkostenV das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten für den Betrieb der Hausanlagen. Verteilt wird wie bei jeder Zentralheizung: 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch, der Rest nach Fläche.
- Preis pro kWh ausrechnen. Teile die Gesamtkosten der Wärmelieferung durch die gelieferten kWh des Hauses. Das ergibt einen Mischpreis mit Grundpreis. Liegt er deutlich über der Spanne der Verbraucherzentrale von 10 bis 36 Cent, frag nach.
- Mit dem Vorjahr vergleichen. Stieg der Preis stark, obwohl der Verbrauch gleich blieb, verlange die Rechnung des Versorgers.
- Belege einsehen. Die Versorgerrechnung zeigt Grund-, Arbeits- und Messpreis sowie die CO2-Angaben.
- Pflichtangaben prüfen: Energieträger, Emissionen, Primärenergiefaktor, CO2-Aufteilung.
- Veröffentlichtes Preisblatt des Versorgers mit den abgerechneten Preisen vergleichen.
Den kompletten Ablauf mit Fristen findest du unter Heizkostenabrechnung prüfen.
Wen du ansprichst
Erster Ansprechpartner ist dein Vermieter. Kennst du den aktuellen Preis nicht, bleibt dir laut Verbraucherzentrale nur, ihn dort zu erfragen. Gegen den Versorger vorgehen kann in der Regel nur dessen Vertragspartner, meist also der Vermieter. Du kannst ihn bitten, eine auffällige Preiserhöhung prüfen zu lassen. Das Bundeskartellamt weist darauf hin, dass Kunden des Versorgers Verstöße gegen § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV unabhängig von seinen Verfahren vor den Zivilgerichten geltend machen können.
Wenn die Abrechnung nicht plausibel ist, hilft der örtliche Mieterverein oder die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Dieser Text erklärt die Rechtslage, ersetzt aber keine Beratung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Kann ich als Mieter den Fernwärmeanbieter wechseln?
Nein. Laut Verbraucherzentrale ist jeder Fernwärmeversorger in seinem Netz ein lokaler Monopolist, ein Wechsel ist nicht möglich. Vertragspartner des Versorgers ist in der Regel ohnehin dein Vermieter, nicht du.
Ist Fernwärme klimafreundlich?
Das hängt vom Netz ab. Bundesweit stammt Fernwärme laut Verbraucherzentrale zu zwei Dritteln aus fossilen Energien. Wie sauber dein Netz ist, muss dir der Vermieter mit der Heizkostenabrechnung zugänglich machen: Anteil der Energieträger, Treibhausgasemissionen und Primärenergiefaktor des Netzes.
Muss ich bei Fernwärme CO2-Kosten zahlen?
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz gilt auch für die gewerbliche Lieferung von Wärme. Der Wärmelieferant muss Emissionen und CO2-Kostenanteil auf seiner Rechnung ausweisen, dann werden die Kosten nach dem Stufenmodell zwischen dir und dem Vermieter aufgeteilt. Eine Ausnahme gilt für Gebäude, die erst nach dem 1. Januar 2023 erstmals an ein Netz mit Anlagen aus dem EU-Emissionshandel angeschlossen wurden.
Was ist ein normaler Fernwärmepreis pro kWh?
Die Verbraucherzentrale nennt für 2026 als Richtwert 100 bis 360 Euro pro Megawattstunde, also 10 bis 36 Cent pro kWh. Eine Auswertung des Verbraucherzentrale Bundesverbands von 576 Wärmenetzen kam im April 2025 auf einen Durchschnitt von 17 Cent pro kWh, den Grundpreis anteilig eingerechnet.
Warum ist Fernwärme in einer Stadt teurer als in der Nachbarstadt?
Jedes Netz hat eigene Erzeugungsanlagen, eigene Kosten und eigene Preisklauseln. Betreibt ein Unternehmen mehrere Netze, gelten laut Verbraucherzentrale oft unterschiedliche Preise, manchmal sogar innerhalb einer Stadt.
Quellen
- co2online: Heizspiegel 2025, Heizen mit Gas wieder deutlich teurer
- co2online: Heizspiegel für Deutschland 2025 (Flyer mit Vergleichstabelle, PDF)
- Verbraucherzentrale: Fernwärme, Kosten sparen und gleichzeitig das Klima schonen
- Verbraucherzentrale: Heizkostenabrechnungen prüfen
- Verbraucherzentrale: Rechner für den passenden Abschlag (Strom, Gas, Fernwärme)
- § 1a AVBFernwärmeV: Veröffentlichungspflichten
- § 24 AVBFernwärmeV: Abrechnung, Preisänderungsklauseln
- § 5 FFVAV: Abrechnungsinformationen
- § 6a HeizkostenV: Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
- § 7 HeizkostenV: Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
- § 2 CO2KostAufG: Anwendungsbereich
- § 3 CO2KostAufG: Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme
- § 29 WPG: Anteil erneuerbarer Energien in Wärmenetzen
- § 31 WPG: Klimaneutrale Wärmenetze
- Bundeskartellamt: Laufende Fernwärme-Verfahren, Verdacht auf rechtswidrige Preisanpassungsklauseln erhärtet (20.03.2025)
Die Paragrafen dazu
Passt dazu
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