Wohnung besser heizen

CO2-Kosten-Rechner: Wie viel zahlt dein Vermieter?

Kurz und knappAuf Gas und Heizöl liegt ein CO2-Preis, 2026 sind es 55 bis 65 Euro je Tonne CO2. Seit dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz musst du diese Kosten nicht allein tragen: Je mehr CO2 dein Haus pro Quadratmeter ausstößt, desto mehr zahlt der Vermieter, bis zu 95 Prozent. Den Wert je Quadratmeter findest du in deiner Heizkostenabrechnung.

1. Aufteilung prüfen

Stufe
du zahlst
Vermieter zahlt

2. Was kostet dich der CO2-Preis überhaupt?

CO2 pro Jahr
CO2-Preis bei 55 €/t, inkl. MwSt.
CO2-Preis bei 65 €/t, inkl. MwSt.

Den Verbrauch in kWh findest du in der Heizkostenabrechnung.

So rechnet der Rechner

Das Gesetz schreibt vor, den Wert je Quadratmeter auf eine Nachkommastelle zu runden, bevor die Stufe feststeht (§ 5 Abs. 1 CO2KostAufG). Das macht der Rechner auch. Der Vermieter zieht seinen Anteil von den CO2-Kosten des ganzen Hauses ab, erst der Rest wird nach dem normalen Heizkostenschlüssel auf die Wohnungen verteilt. Der Rechner vereinfacht das auf deine Wohnung.

Teil 1 ordnet den CO2-Ausstoß deines Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche in das Stufenmodell der Anlage zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz ein und teilt die CO2-Kosten entsprechend auf. Beide Werte, den Ausstoß je Quadratmeter und die CO2-Kosten, muss der Vermieter in der Abrechnung angeben.

Teil 2 multipliziert deinen Verbrauch mit dem Emissionsfaktor: 201 Gramm CO2 je kWh bei Erdgas, 266 Gramm bei Heizöl. Das Ergebnis mal CO2-Preis plus 19 Prozent Mehrwertsteuer ergibt, was der CO2-Preis dich im Jahr ungefähr kostet, bevor der Vermieter seinen Anteil übernimmt.

Das Stufenmodell

kg CO2 je m² und JahrMieterVermieter
unter 12100 %0 %
12 bis unter 1790 %10 %
17 bis unter 2280 %20 %
22 bis unter 2770 %30 %
27 bis unter 3260 %40 %
32 bis unter 3750 %50 %
37 bis unter 4240 %60 %
42 bis unter 4730 %70 %
47 bis unter 5220 %80 %
52 und mehr5 %95 %

Die Logik dahinter: Wie viel CO2 ein Haus ausstößt, hängt vor allem an Dämmung und Heizung. Beides kannst du als Mieter nicht ändern, der Vermieter schon. Ein schlecht gedämmtes Haus mit alter Ölheizung wird deshalb für ihn teuer, ein modernes Haus kaum.

Fehlen die Angaben zur CO2-Aufteilung in deiner Abrechnung, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Mehr dazu, auch zu Gasetagenheizungen, im Artikel zur CO2-Kostenaufteilung. Wie du die ganze Abrechnung prüfst, steht unter Heizkostenabrechnung prüfen.

Sonderfälle: Steht das Haus unter Denkmalschutz oder in einem Milieuschutzgebiet, oder gilt ein Anschlusszwang an ein Wärmenetz, halbiert sich der Vermieteranteil (§ 9 CO2KostAufG). In Häusern mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt, wird gar nicht aufgeteilt (§ 7 Abs. 2). Für Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden und unter § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes fallen, gilt ab dem 1. Januar 2028 kein Stufenmodell mehr: Dann teilen Vermieter und Mieter die CO2-Kosten hälftig (§ 5a Abs. 3 CO2KostAufG).

Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn die Aufteilung in deiner Abrechnung nicht zu deinem Ergebnis passt, wende dich an den örtlichen Mieterverein oder die Verbraucherzentrale.

Quellen

  1. Anlage zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz (Stufenmodell)
  2. § 7 CO2KostAufG
  3. § 5 CO2KostAufG und § 9 CO2KostAufG
  4. Verbraucherzentrale: So viel teurer macht der CO2-Preis deine Heizkosten